Wer innerhalb der Arbeitszeit ein privates Telefonat führt und in diesem Rahmen einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch gegen die Unfallversicherung.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.09.2013
Einem unter einer Persönlichkeitsstörung leidenden Stalker darf der Führerschein entzogen werden, da das hieraus resultierende Fahrverhalten zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.07.2013
Verliert ein Kraftfahrer in Folge einer privaten Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein ist sein Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011
Sind Pflegeaufgaben Bestandteil einer Absprache zur Hofübernahme ist diese Tätigkeiten trotz der Gegenleistung vom Schutz der Unfallversicherung erfasst.
Landesozialgericht Bayern, Urteil vom 13.05.2013
Einer aufgrund von Fäkalien am Strand erkrankten Familie steht gegen den Reiseveranstalter kein finanzieller Anspruch zu, da diesen hinsichtlich der Verschmutzung und den daraus resultierenden Folgen kein Verschulden trifft.
Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2013
Die Aufstellung eines rechtskräftigen Insolvenzplans verhindert nicht die spätere gerichtliche Geltendmachung einer nicht angemeldeten Forderung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.09.2013
Der Bundesgerichtshof hat entschieden das Lebensversicherer ihren Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens 50 % des eingezahlten Kapitals erstatten müssen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.09.2013
Filehoster müssen in Zukunft deutlich genauer die bei ihnen hinterlegten Daten prüfen als bisher.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.08.2013
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem Erwerber einer Wohnung nicht die Begleichung von Hausgeldrückständen des insolventen bisherigen Eigentümers verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2013
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann von dem Erwerber einer Wohnung nicht die Begleichung von Hausgeldrückständen des insolventen bisherigen Eigentümers verlangen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2013