Angelegenheiten über die die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2017
Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass in einem Mehrfamilienhaus gelegentlich auftretende Lärmbeeinträchtigungen grundsätzlich als sozial adäquat hinzunehmen sind und für die betroffenen Mitmieter deshalb noch nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache begründen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.08.2017
Macht ein Kunde wegen einer Flugverspätung Ausgleichszahlungen geltend und begehrt hilfsweise den Ersatz für zusätzliche Kosten der Weiterreise vom Ort der Landung zum eigentlichen Zielort, so handelt es sich dabei nicht um ein und denselben Streitgegenstand.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.08.2017
Vereinbart ein Reiseveranstalter mit seinem Kunden bei der Buchung einer Reise eine Anzahlung, die 20 % des Reisepreises übersteigt, so ist diese in der Regel unverhältnismäßig und daher unzulässig.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.07.2017
Der Tankstellenbetreiber haftet zu einem Drittel.
LG Nürnberg-Führt, Urteil vom 18.05.2017
Der übermäßig verstopfte Rußpartikelfilter eines Gebrauchtwagens stellt einen Sachmangel da.
OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2017
Ein berechtigtes Feststellungsinteresse bezüglich der Rechtswidrigkeit der Lehrermaßnahme liegt nicht vor.
VG Berlin, Urteil vom 04.04.2017
Eine Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2017
Kann auch ein ausgeschaltetes Smartphone im Sinne der Vebotsvorschrift des § 23 Abs.
OLG Hamm, Urteil vom 29.12.2016
Wann muss der Internethändler bei Preisauszeichnungsfehlern leisten? Das Amtsgericht Dortmund kam zu der Überzeugung, dass ein Verkäufer nicht leisten muss, wenn der Preisauszeichnungsfehler offensichtlich ist und der Käufer diesen bewusst ausgenutzt hat.
AG Dortmund, Urteil vom 21.02.2017