Im vorliegenden Fall war der Preis von vier Vollkassettenmarkisen auf „rakuten.de“ um 99 % reduziert, was aus der Sicht des Käufers offensichtlich fehlerhaft sein musste. Der Händler ist daher in so einem Fall nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB nicht zur Leistung verpflichtet, da dies nach der Auffassung der Richter ansonsten rechtsmissbräuchlich und für den Händler unbillig wäre.