Bei Bordellen handelt es sich nicht um eine Vergnügungsstätte, sondern um einen Gewerbebetrieb, weshalb es als solcher auch in einem Gewerbegebiet betrieben werden darf.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05.03.2012
Der Ausschluss lediglich bestimmter Kündigungsgründe ist ausreichend, um die Formbedürftigkeit einer mietvertraglichen Vereinbarung auszulösen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2012
Nachträglich vorgenommene Vereinbarungen in einem Vertrag, die die ursprünglich vereinbarte Hauptleistung nachträglich abändern, sind hinsichtlich der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes, insbesondere mit Blick auf ein Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung, zu berücksichtigen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2012
Allein die Absicht des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses Umbaumaßnahmen in den Mieträumen durchzuführen, genügt nicht, um im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der vertraglichen Verpflichtung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen und Instandsetzungs- bzw.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.02.2014
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hafte nicht für eine schuldhafte Pflichtverletzung der Verwalterin.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.02.2012
Der Vermieter kann einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.09.2011
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die geltend gemachte Betriebskostenforderung zu begleichen, bis ihm Einsicht in die Belege der Abrechnung gewährt worden ist.
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 24.11.2010
Will ein Wohnungseigentumsverwalter sein Amt niederlegen, so stellt dies eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft erklärt werden muss.
Amtsgericht Wiesloh, Urteil vom 25.03.2011
Sind die Betriebskosten durch einen pauschalen Betrag abgedeckt, so hat der Mieter gegen den Vermieter nur dann einen Anspruch auf Auskunft über die tatsächliche Höhe der angefallenen Betriebskosten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine nachträgliche Ermäßigung der Betriebskosten in Betracht kommt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2011
Allein aus einem objektiven Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (Äquivalensinteresse) bei dem Kauf einer Eigentumswohnung, kann noch nicht auf einen Ausbeutungsvorsatz des Wucherers (Begünstigter) in dem Sinne geschlossen werden, dass der Wucherer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, einen Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche des Bewucherten ausnutzt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2011