Sind die Müllabfuhrkosten mit in den Nebenkosten enthalten, so hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Entsorgung des Abfalls durch das Bereitstellen von Mülltonnen auch tatsächlich möglich ist. Wenn die Mülltonne fehlt, dann darf der Mieter die Miete um 5 % kürzen, meint das Landgericht Coburg. Nach Auffassung des Gerichts sei es die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die Wohnung gemäss den Vereinbarungen im Mietvertrag zu überlassen. Eine fehlende Mülltonne stellt dabei einen erheblichen Mangel dar. Bis zur Beseitigung dieses Mangels sei der Mieter berechtigt die Miete zu mindern, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 32 S 139/00).