Erleiden Sie bei einem Unfall eine Kopfverletzung, muss die Versicherung mögliche später auftretende Kopfschmerzen bei der Berechnung des Schmerzensgeldes wie auch des Schadensersatzes berücksichtigen. Dem kann nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken nicht entgegen gehalten werden, dass Ihre Kopfschmerzen nach einem Gutachten möglicherweise auch andere Ursachen haben. Den Richtern genügte der Einwand der Versicherung nicht, da das Gutachten ebenso den Unfall als mögliche Ursache auswies. Nachdem der Fall nicht weiter aufgeklärt werden konnte, mussten die Schmerzen mitberücksichtigt werden.