Nachdem das Landgericht München II die Klage auf Schadensersatz aus einem Unfall im Straßenverkehr nach der Beweisaufnahme vollständig abgewiesen hat, hebt das OLG das Urteil auf und verweist den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Das OLG bemängelt, dass sowohl die tatbestandliche Darstellung als auch die Beweiserhebung unvollständig geblieben sei. Darüberhinaus sei "die Beweiswürdigung und die Anwendung sachlichen Rechts nicht frei von Rechtsfehlern". Auch im Übrigen spart das OLG nicht an deutlichen Formulierungen und gibt im Weiteren eine Arbeitsanleitung für das Verfassen von Urteilen.
Normen: StVG § 7 Abs. 1; GKG § 21 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 529 Abs.1 Nr. 1, 538 Abs. 2 Satz1 Nr. 1