000 Euro begrenzen. Das OLG Frankfurt am Main hat im vorliegenden Fall entschieden, dass Rolexuhren aus Gold auch dann Wertsachen darstellen, wenn der Versicherte behauptet, dass er sie lediglich als Zeitmesser verwendet. Eine Hausratsversicherung darf für den Ersatz von sich außerhalb des Tresors befindlichen Wertsachen eine Haftungsbeschränkung von 20.000 Euro festlegen. Solch eine Vertragsklausel sei nach Auffassung der Richter nicht intransparent oder überraschend, da der Versicherte mit einer Haftungsbeschränkung rechnen müsse.
Normen: § 307 Abs. 1 S. 1 BGB ,VHB § 19, ZPO § 287