Zu diesem Ergebnis gelangte das Amtsgericht München im Fall einer Mieterin und Hundebesitzerin, nachdem es im Vorfeld der Kündigung zu einer Konfrontation mit einem anderen Mieter gekommen war.
Ihr zum wiederholten Male und entgegen eindeutiger Absprachen mit dem Vermieter nicht angeleinter Berner-Sennen-Hund war auf den anderen Mieter aggressiv zugestürmt und hatte versucht diesen anzugreifen. Mit Schreien konnte dieser den Hund zum Rückzug bewegen. Als er versuchte, den Hund mit seinem Handy zu fotografieren, schlug die Hundehalterin mit einem mitgeführten Stock erfolglos in Richtung des Mitmieters und beleidigte ihn als Rechtsradikalen.
Die in der Folge ausgesprochene fristlose Kündigung des Mietvertrages wertete das Gericht als rechtmäßig, wobei es insbesondere den Stockschlag und die Beleidigung als schwerwiegenden Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten wertete.