Der Mieter ist nicht verpflichtet, der Wohnungseigentümergemeinschaft fiktive Kosten eines noch nicht vorgenommenen Austauschs der Schließanlage zu erstatten.
Es gehört zur mietvertraglichen Nebenpflicht die Obhut über den Schlüssel nicht zu verletzen.
Zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, durch das Verhaltenspflichten und Treue- und Rücksichtnahmepflichten begründet werden.
Ein Wohnungseigentümer haftet den übrigen Miteigentümern für das Verschulden seiner Mieter und Untermieter.