Die Inverzugsetzung mit einer einzigen schriftlichen Mitteilung, die an beide Versicherungsnehmer adressiert ist, reicht nicht aus. Dies begründet sich damit, dass beide Versicherungsnehmer einen ihnen jeweils gesondert zustehenden Zahlungsanspruch bei Verzug verlieren und daher erhöhte Anforderungen an eine solche Inverzugsetzung zu stellen sind.