Zwischen den Filmausschnitten und dem eigenen Videoinhalt bzw. den durch das eigene Video vermittelten Gedanken, muss ein innerer Zusammenhang hergestellt werden.
Als einen Verstoß gegen das Urheberrecht wertete es das Gericht hingegen, wenn der Ersteller das fremde Video mit nur dürftigen Bemerkungen untermalt und keinen gedanklichen Zusammenhang zu dem eigenen Videomaterial erstellt.