Lebensjahr vollendet haben.
Das Bundessozialgericht erklärte eine entsprechende gesetzliche Regelung für verfassungskonform und wies damit die Klage einer Frau mit Kinderwunsch zurück.
Denn wie schon der Gesetzgeber sah auch das Gericht die Regelung als gerechtfertigt an, da schon bei Frauen ab dem 30. Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung abnimmt und die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs der Befruchtung bei Frauen ab dem 40. Lebensjahr nur noch bei 18 % liegt.