Die Software "JDownloader2" ermöglicht es ihren Nutzern, Videos und die dazugehörigen Tonspuren von der Internetplattform MyVideo herunterzuladen. Dabei werden durch die Plattform zum Schutz vor illegalen Downloads eingerichtete Verschlüsselungsverfahren umgangen.
Das Hamburger Landgericht erließ eine einstweilige_Verfügung. In dieser untersagte es die Verwendung der Software und führte begründend aus, dass es sich bei den auf der Plattform verwendeten Verschlüsselungsverfahren um wirksame technische Schutzmaßnahmen im Sinne des Urheberrechts handelt. Deren Umgehung ist nicht statthaft.