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Politikerin verliert Doktortitel

Die FDP-Politikerin Koch-Mehrin hat aufgrund ihres wiederholten und planmäßigen Kopierens ihren Doktortitel verwirkt.


Zu diesem Ergebnis gelangte das Verwaltungsgericht in Karlsruhe im Rahmen der Klägerin gegen den Aberkennungsbeschluss ihrer Universität. Dabei fand das Gericht im Rahmen seiner Begründung deutliche Worte für die "wissenschaftliche Leistung" von Koch-Mehrin.

Auf gerade einmal 80 Seiten fanden sich 125 Plagiate. Diese bestanden nicht nur aus wenigen Worten sondern stellenweise aus ganzen Seiten. Bei einem solchen Ausmaß kann man nicht von einer ungenauen Zitierweise ausgehen, sondern vielmehr von einem planmäßigen handeln der Politikerin. Die angeblich eigenen umfassenden wissenschaftlichen Leistungen der Klägerin im Rahmen der Doktorarbeit wertete das Gericht als unbeachtlich. Aufgrund des Umfangs des Plagiats ist das Interesse an einem Entzug des Doktortitels höher einzustufen als die sich daraus ergebenden Nachteile für die Betroffene.
 
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil VG KA 7 K 3335 11 vom 04.03.2013
Normen: §§ 8 II, 10 IV, V, 16 II, 25, 35 VII, 38 II HSchulGBW
[bns]
 
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