Hierauf wies der Bundesgerichtshof im Fall eines Rechtsanwaltes hin, welcher infolge eines leichten Schlaganfalls nur noch mit einem großen Zeitaufwand zum Lesen von Texten fähig war. Andere Tätigkeiten wie etwa Mandantengespräche und die gerichtliche Vertretung konnte er hingegen noch verrichten.
Dem Gericht zufolge lässt eine teilweise gegebene Arbeitsfähigkeit den Anspruch auf Krankentagegeld in der Regel entfallen. Dies gilt jedoch nicht, wenn einzelne berufsimmanente Tätigkeiten verrichtet werden können, isoliert aber sinnlos sind. Aufgrund der umfassenden Sorgfaltspflichten ist ein Anwalt ständig zu einer Auseinandersetzung mit der Aktenlage und zur Literaturrecherche angehalten. Die Lesefähigkeit ist für einen Anwalt folglich Grundvoraussetzung für die Berufsausübung. Ist sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt gegeben besteht folglich ein berechtigter Anspruch gegen die Versicherung.