Zu diesem Ergebnis gelangte das Oberlandesgericht in Düsseldorf und beschränkte eine Pflicht zur Auskunftserteilung auf vorhandene Daten. Im Gegensatz zum vorab entscheidenden Landgericht sah das OLG jedoch keine Pflicht diese vorhandenen Daten zu speichern oder zu sichern, um so den Inhabern von Urheberrechten auf Wunsch Auskünfte über potentielle Filesharer zu erteilen.