Darauf wies das OLG Köln im Fall eines klagenden Vielfliegers hin, der in der Preiserhöhung für Business- und First Class-Flüge einen Verstoss gegen geltendes Recht sah.
Zum einen ist bei einer solchen Preisanpassung kein besonderes ,,Bekanntgabeverfahren' einzuhalten und zum anderen erfolgte die Preiserhöhung auch nicht treuwidrig. Innerhalb der einmonatigen Frist bis zur Erhöhung sei es einem durchschnittlichen Nutzer des ,,Miles and More'-Programms durchaus möglich gewesen, seine Bonusmeilen im Rahmen der alten Konditionen zu nutzen um entsprechende Flüge zu buchen.