Demnach sind nicht nur die gesetzlich festgelegten Immisionsrichtwerte zu beachten, sondern auch die Sicherheitsabstände zu den Anliegern.
Erfolglos geklagt hatte ein Ehepaar aus dem Hunsrück, welches in der geplanten Errichtung vergeblich eine optisch bedrängende und damit rücksichtslose Wirkung zu ihren Lasten erkennen wollte. Auch sahen sie sich der Gefahr von Eisabwurf durch die Rotoren ausgesetzt, welche das Gericht mit Hinweis auf die bei der Planung eingehaltenen Sicherheitsabstände jedoch ebenfalls verneinte. Die entsprechende Baugenehmigung war somit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben erteilt worden.