Grundsätzlich ist eine auf der Grundstücksgrenze befindliche Garage in Nordrhein-Westfalen ein privilegiertes_Bauvorhaben. Diese Eigenschaft verliert die Garage jedoch, wenn auf ihr eine Dachterrasse installiert wird und der Nachbar der Installation nicht zugestimmt hat. Wie das Gericht feststellte muss die entsprechende Konstruktion deshalb als sogenannter "Schwarzbau" von dem Garagendach entfernt werden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte sich der Nachbar an die Gemeinde gewandt, da die Nutzung der Terrasse dazu führte, dass sein Grundstück frei einsehbar war.