Insbesondere soll durch eine pauschale Abrechungsmöglichkeit der Betriebskosten dem Vermieter der mit einer genauen Abrechnung der Betriebskosten verbundene Arbeitsaufwandt erspart werden.
Ermäßigungen einzelner Betriebskosten sind nicht erheblich, wenn sie wiederum durch Erhöhungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.