Führt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, müssen die Mieter dies grundsätzlich hinnehmen. Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass die Vergrößerung einer bereits bestehenden Wohnung keine Modernisierungsmaßnahme nach § 555 b Nr. 4 und 7 BGB darstellt. Derartige Baumaßnahmen müssen Mieter also nicht dulden.
Normen: § 555 b Nr. 4 und 7 BGB